ESG Environmental & Social Governance
Angaben gem. ESG-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) - EU2019/2088:
Seit Gründung von Findos im Jahr 2006 wurden Investmentgrundsätze festgehalten, die maßgebend für den Investment-Entscheidungsprozess sind.
Der Fokus der Fonds liegt darauf, wettbewerbliche Positionen der Beteiligungen auf den relevanten Märkten und ihre langfristige Ertragslage und Nachhaltigkeit zu bewahren, zu entwickeln und zu verbessern. Dabei gilt das Prinzip, dass die Fonds nicht mit dem Ziel in Beteiligungen investieren, deren Unternehmensstruktur aufzulösen, um die Zerschlagung des Unternehmens zu erreichen oder zu vereinfachen.
Es ist unsere gesellschaftsvertragliche Verpflichtung und gelebte Praxis neben den wirtschaftlichen Aspekten einer Investment-Entscheidung, Überlegungen zu Umwelt, zu sozialen Aspekten und zu den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung (ESG – Environmental & Social Governance) mit einzubeziehen. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei potentiellen Beteiligungen sprechen bei uns deutlich gegen deren Erwerb. Insbesondere dürfen Beteiligungen nicht in die direkte Herstellung oder den Vertrieb von Produkten involviert sein, die hergestellt werden, um Menschen in ihrer Unversehrtheit zu schädigen (z.B. Waffen).
Sowohl die Fonds als auch jede Beteiligung haben selbstverständlich alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen (insbesondere, aber nicht ausschließlich, Umweltgesetze und Vorschriften zur Arbeitssicherheit) sowie alle in dem jeweiligen Geschäftsbereich geltenden allgemein anerkannten Regeln und Standards zu befolgen.
In Anbetracht der hohen Standards für ethisches Verhalten und Integrität (z.B. Achtung der Menschenrechte und der Standards und Prinzipen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO)), die auch unsere Investoren im Rahmen ihrer eigenen geschäftlichen Aktivitäten anwenden, ist es das eindeutige Verständnis, dass vergleichbare Standards die Investmentgrundsätze bei den Beteiligungen prägen. Daher werden keine Investitionen in Unternehmen getätigt, die im Konflikt mit diesen Prinzipien und Standards stehen. Insbesondere werden keine Investitionen in Unternehmen getätigt, in denen illegale oder unethische Mittel angewandt werden oder Diskriminierung oder Ausbeutung Schwächerer und Hilfloser stattfindet.
Die Grundsätze zu Vielfalt und Inklusion (DEI – Diversity, Equity and Inclusion) sind von uns weiterhin im Alltäglichen nachhaltig zu fördern.
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